Prüfplaketten richtig lesen

Grundsätzlich müssen Fahrzeuge alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung - seit 2010 einschließlich der Abgasuntersuchung. Ausnahmen gelten für Neuwagen (erst nach 36 Monaten) und Wohnmobile über 3,5 Tonnen (alle 12 Monate). Geprüft wird, ob sich das Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet oder Mängel aufweist. Ist das Fahrzeug verkehrssicher und erfüllt alle Umweltauflagen, bekommt es als Nachweis eine neue Prüfplakette. Die Prüfplakette kommt ausschließlich auf das hintere Fahrzeugkennzeichen. Sie wird vergeben, wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung bestanden hat. Von ihr können Verkehrsteilnehmer und Polizei ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung ansteht.

Was zeigen die Zahlen auf der Prüfplakette?

In der Mitte der Prüfplakette steht eine zweistellige Ziffer. Sie dient als Abkürzung für das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung ansteht. Ganz oben auf dem Ziffernblatt steht eine weitere ein- oder zweistellige Zahl. Sie steht für den Monat, in dem die Hauptuntersuchung ansteht und ein Termin bei TÜV, DEKRA oder anderen lizenzierten Prüforganisationen beziehungsweise Werkstätten zu vereinbaren ist.

Was bedeutet der schwarze gebogene Balken?

Aus etwas größerer Entfernung sind die Zahlen nicht so gut zu erkennen, deshalb gibt es den schwarzen, gebogenen Balken am Rand der Plakette. Er stellt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung in anderer Form dar. Befindet sich der Balken zum Beispiel an der Position, wo auf einem Uhrenziffernblatt der Zeitraum 8 bis 10 Uhr wäre, steht die nächste Hauptuntersuchung bei der 9, also im September an.

 

Farben und Zeiträume

An der Farbe der Prüfplakette ist auf den ersten Blick abzulesen, in welchem Jahr das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss. Das Farben-System wiederholt sich alle sechs Jahre. Es besteht in dieser Form seit 1980.

2024
Farbe 1
Grün
HU-Termin 2024
2025
Farbe 2
Orange
HU-Termin 2025
2026
Farbe 3
Blau
HU-Termin 2026
2027
Farbe 4
Gelb
HU-Termin 2027
2028
Farbe 5
Braun
HU-Termin 2028
2029
Farbe 6
Rosa
HU-Termin 2029
2030
Farbe 1
Grün
HU-Termin 2030
2031
Farbe 2
Orange
HU-Termin 2031
2032
Farbe 3
Blau
HU-Termin 2032

Nach der Rechtsgrundlage (Anlage IX zu § 29 StVZO) handelt es sich um RAL-Farben, genauer um Grün (RAL 6018), Orange (RAL 2000), Blau (RAL 5015), Gelb (RAL 1012), Braun (RAL 8004) und Rosa (RAL 3015). Die Plaketten weisen 35 Millimeter Durchmesser auf, die Schrifthöhe der Jahreszahl beträgt fünf, die der Monatszahlen vier Millimeter, und die Strichdicke ist auf 0,7 Millimeter festgelegt. Schrift und Striche sind in Schwarz (RAL 9005) ausgeführt.

 

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die regelmäßige Überprüfung von Fahrzeugen, die landläufig als "TÜV" bekannt ist, findet sich in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Gemäß dieser Vorschrift müssen Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen ihre Fahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Vorschriftsmäßigkeit untersuchen lassen. Diese Hauptuntersuchung erfolgt durch Experten, die das Fahrzeug begutachten. Wenn alles in Ordnung ist, erhält das Fahrzeug eine Prüfplakette und kann weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Andernfalls muss der Besitzer die erforderlichen Reparaturen vornehmen.

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(Quelle: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 29 regelmäßige Überprüfungen auf die Vorschriftsmäßigkeit zulassungspflichtiger Fahrzeuge. Achtung! Alle Angaben sind ohne Gewähr! Für Fehler und den aus deren Nutzung resultierenden Schäden übernehmen wir keine Haftung. Die kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt.)


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