Oldtimer Trabant: Die Jüngsten werden 30 ...

Die Jüngsten werden 30. Nun haben auch die zu allerletzt vom Band gelaufenen Trabant (1957-1991) ihre Chance auf einen baldigen Oldtimerstatus bekommen. Sie sind längst in dieser Szene angekommen.

Nein es muss kein VW-Käfer, NSU-Prinz, Porsche-911 oder Opel-GT sein. Die PKW aus der Zwickauer Horch- und Audi-Schmiede von Sachsenring haben schon längst ihren Platz auf den Oldtimer-Märkten gefunden und auch ihre jährlichen Wertsteigerungen lassen manche ursprünglichen Skeptiker und Naserümpfer aufhorchen.

Wer seinen geliebten Trabi aus längst vergangen Tagen bis heute gut gepflegt hat, oder ihn auch aufwändig und mit viel Liebe zum Detail von Grund auf restauriert hat, kann ihn als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" und somit als Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zulassen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 2 Begriffsbestimmungen Nr. 22: "... Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. ..."

H-Kennzeichen zertifiziert Oldtimer

Das H-Kennzeichen entspricht dem Standard-Kennzeichen mit einer maximalen Breite von 520 mm und einer maximalen Höhe von 110 mm. Am linken Rand befindet sich das blaue Europafeld mit Länderkennung. Unterschied ist das "H", welches die Zeichenfolge am rechten Rand abschließt. Das bisherige Kennzeichen - mit Ergänzung "H" - kann, wenn die Gesamtzahl von 8 Zeichen nicht überschritten wird, übernommen werden. Kennzeichen in DIN-Schrift und ohne blaues Europafeld werden nicht mehr ausgegeben.

Im Rang eines "kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" erhält ein historisches Fahrzeug zahlreiche Vergünstigungen und bedeutend geringere Umweltauflagen gegenüber allen anderen Zulassungen im Straßenverkehr.

  • So dürfen beispielsweise historische Fahrzeuge ohne Katalysator mit einem H-Kennzeichen generell in allen Umweltzonen unterwegs sein. Umweltplaketten werden an diesen Fahrzeugen ausdrücklich nicht benötigt.
  • Auch steuerlich hat es Vorteile ein H-Kennzeichen an sein Auto schrauben zu dürfen. Die Steuer für diese Fahrzeuge beträgt zurzeit pauschal, vom Hubraum unabhängig, 191,73 Euro/Jahr.
  • Versicherungen bieten darüber hinaus sehr günstige Tarife an, da sie davon ausgehen, dass mit Oldtimern behutsam umgegangen wird und sie nur wenig bewegt werden.
  • Das H-Kennzeichen ist eine vollwertige Fahrzeugzulassung ohne Einschränkungen.

Größte Hürde bei der Zulassung eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen ist nicht nur das Alter. Bei der Beantragung muss eine erfolgreiche Begutachtung nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten) vorliegen.

Begutachtung nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten)

Für das Gutachten zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur erforderlich.

Diese Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieure finden wir bei TÜV, bei DEKRA oder bei einer anderen anerkannten Prüforganisation. Das Gutachten wird nach einem festgelegten Muster ausgefertigt. Im Rahmen der Begutachtung wird auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung durchgeführt.

In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist nicht genau definiert, welche konkreten Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. Die Formulierungen sind einigermaßen vage gehalten. Für eine einheitlichere Herangehensweise haben genannte Prüforganisationen einen Anforderungskatalog erstellt der einer Begutachtung zugrunde gelegt werden muss.

Der Anforderungskatalog selbst hat das Ziel, einheitliche Anforderungen und Beurteilungskriterien zu definieren, damit es zu vergleichbaren Beurteilungsergebnissen kommt.

Grundsätzlich gilt immer:

  • Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein;
  • in allen Hauptbaugruppen muss das Fahrzeug dem Original entsprechen;
  • Umbauten sind am Fahrzeug nur erlaubt, wenn sie typisch und zeitgenössisch sind;
  • es dürfen keine wesentlichen Teile am Fahrzeug fehlen;
  • das Fahrzeug muss sich in einem erhaltungswürdigen Zustand befinden, leichte und angemessene Gebrauchsspuren sind zulässig;
  • das Fahrzeug darf keine Anzeichen unsachgemäßer Reparaturen oder übrig gebliebener Unfallrestspuren aufweisen;
  • das Fahrzeug muss frei von erkennbaren technischen Mängeln im Sinne der StVZO sein.

Hinweis: Für eine erfolgreiche Begutachtung können auch ältere Gutachten, beispielsweise zur Wiederbeschaffungswertermittlung für Liebhaber- und Klassiker-Fahrzeuge, vorteilhaft sein. Fahrzeugdokumente als Belege zur Geschichte des Prüfobjektes erleichtern die Entscheidungsfindung und runden das Ergebnis zum Gutachten ab.

Auf der KFZ-Zulassungsstelle wird Folgendes benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung zum aktuellen Wohnort;
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, falls das Fahrzeug nicht zugelassen ist;
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief);
  • bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug zugelassen ist;
  • Nachweis Begutachtung nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten);
  • Nachweis Hauptuntersuchung;
  • Nachweis Abgastest.

Hinweis: Seit 2005 gibt es neue Zulassungspapiere. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurden ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. In der Regel werden alte Dokumente bei der KFZ-Zulassungsstelle eingezogen und vernichtet. Doch gerade bei Oldtimern können alte Dokumente einen gewissen historischen Wert zur Belegung der Fahrzeughistorie darstellen. Zur Herausgabe der Papiere kann auf der KFZ-Zulassungsstelle nachgefragt werden.

Kosten

Pos. Kosten zur Zulassung Betrag
1 Begutachtung gemäß § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten), DEKRA e.V. Dresden. 110,00
2 Hauptuntersuchung, der Betrag der Kosten ist in Pos. 1 Begutachtung gemäß § 23 enthalten, DEKRA e.V. Dresden. -
3 Abgasuntersuchung, Bosch Car Service Freital. 37,49
4 Prägung 2 Stück Eurokennzeichen 520 x 110 mm, KFZ-Zulassungsstelle Freital. 36,00
5 Verwaltungskosten, neue Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) ausfertigen, Klebesiegel für Kennzeichen aufbringen, KFZ-Zulassungsstelle Freital. 25,70
  Gesamt (Euro) 209,19
     
Pos. Kosten für Steuer und Versicherung Betrag
1 KFZ-Steuer für Oldtimer, Sachsenring, PKW Trabant P 601 L. 191,73
2 KFZ-Versicherung für Oldtimer, Sachsenring, PKW Trabant P 601 L. -
2.1 Haftpflichtversicherung 61,84
2.2 Kaskoversicherung, enthält Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung und Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung. 62,92
2.3 Schutzbrief 49,90
  Gesamt (Euro/Jahr) 366,39

Hinweis: Aufgrund des sehr geringen Hubraums von 594 ccm beim PKW Trabant P 601 L ergibt sich keine Steuerersparnis. Von ursprünglich 152,16 Euro/Jahr (25,36 Euro/Jahr je angefangene 100 ccm) erhöht sich der Betrag zur pauschalen, vom Hubraum unabhängigen, KFZ-Steuer für Oldtimer auf 191,73 Euro/Jahr (Stand: 07/2020).

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(Quellen: TÜV SÜD Auto Service GmbH, Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern (Oldtimeranforderungen), München 2012. DEKRA e.V. Dresden, Begutachtung gemäß § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten), Freital 2020. Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, KFZ-Zulassungsstelle Freital, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die bisherigen Normal- und die neuen H-Kennzeichen (Oldtimerzulassung), Freital 2020. DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Dresden, Gutachten zur Wiederbeschaffungswertermittlung für Liebhaber- und Klassiker-Fahrzeuge (Klassikergutachten), Dresden 2002. Materialauswahl Peter Hipke, Oldtimerlexikon, Auszug aus dem Katalog der "Sachsen Classic 2003", Seiten 116 bis 120, Dresden 2003. Achtung! Alle Angaben sind ohne Gewähr! Für Fehler und den aus deren Nutzung resultierenden Schäden übernehmen wir keine Haftung. Die kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt.)


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