Zulässige Reifengrößen für den PKW Trabant

img001big Auszug aus dem Inhalt der Amtliche Bekanntmachungen des Bundesministers für Verkehr - zur Umkennzeichnung der Fahrzeuge im Beitrittsgebiet, über verwendete Reifengrößen an PKW, für die durch das ehemalige Kraftfahrzeugtechnische Amt (KTA) eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde.

"... Bei der Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis durch das ehemalige KTA wurde in der technischen Kurzbeschreibung des Fahrzeugs sowie in den bis zum Jahre 1979 ausgegebenen Fahrzeugbriefen die jeweilige zulässige Reifengröße vermerkt. Neben den im Rahmen der Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausgewiesenen Reifengrößen wurde die Verwendung davon abweichender Größen, wenn diese vom KTA auf Wunsch des Fahrzeugherstellers, -importeurs oder des Reifenherstellers geprüft oder im Vergleich zur Originalbereifung als möglich eingeschätzt wurde.

Die nachstehend aufgeführte Tabelle gibt eine Übersicht über
- die Regelreifen an PKW, für die durch das ehemalige KTA eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt wurde,
- die vom KTA gestatteten weiteren Reifengrößen.

Die Tabelle stellt eine Orientierung für die Fahrzeugkontrollen im Rahmen der Hauptuntersuchung bzw. Verkehrskontrollen dar. ..."

Auszug aus der Tabelle für den PKW Trabant

Fabrikat Typ Ausführung KTA- ABE-Nr. Typ-Nr. Regelfelge Reifen, gem. ABE Reifen, geeignet
Trabant P 601 L, LS, LL
Limousine

P 601 LX
Limousine

P 601 K, KS, KL
Universal

P 601 KX
Universal
849-1


1352


718


1394
202037


202061


202045


202117
4 J x 13 5.20 - 13
145 R 13
135 R 13
5.60 - 13
155 R 13
155/70 R 13
165/70 R 13
Trabant T 1.1 N
Limousine

T 1.1 U
Universal

T 1.1 V
Tramp
2520-1


2521-1


2871-1
202133


202141


600377
4 J x 13 H 1 145 R 13
155/70 R 13
kein Eintrag

Anmerkung: Die Tabelle gilt nur für PKW Trabant der Serienfertigung. Bei Veränderungen am Fahrwerk (Tuning) gelten ergänzend die Angaben der jeweils zugehörigen ABE.

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(Quelle: Amtliche Bekanntmachungen des Bundesministers für Verkehr Nr. 160 - Bonn, 8. Juli 1991 StV 11/00.14.00 - veröffentlicht am 8. Februar 1992 im Heft 3 - KRAFTHAND, auf der Seite 121. Achtung! Alle Angaben sind ohne Gewähr! Für Fehler und den aus deren Nutzung resultierenden Schäden übernehmen wir keine Haftung. Die kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt.)


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